Gutachterkosten

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Gutachterkosten bei einem Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist man von der gegnerischen Seite so zu stellen, als hätte man keinen Unfall-Schaden gehabt. Kurz zusammengefasst, muss die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen, den der Versicherungsnehmer dem Geschädigten zugefügt hat. In diesem Fall spricht man von einem Haftpflichtschaden.

So hat der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung dem Beschädigten theoretisch alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Hierzu zählen auch die Gutachterkosten bzw. Sachverständigenkosten. Daher sollte man unbedingt einen KFZ-Gutachter seiner Wahl beauftragen und einen Haftpflichtgutachten erstellen lassen. Weiterhin ist es durch aus möglich einen Rechtsbeistand für die Regulierung der Schäden zu beauftragen. Hierdurch können ebenfalls Kosten entstehen, die der Unfallgegner zu tragen hat.

Koskoschaden

EIn Kaskofall unterscheidet sich von einem Haftpflichtfall. Im KFZ Bereich geht es bei Kaskoschäden meistens um:

  • vollständig oder teilweise selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Teilkaskoschäden wie z.Bsp. Brand, Diebstahl, Einbruch, Wildschaden, Hagelschaden etc. am eigenen Fahrzeug

Wenn der Kaskofall eintreten sollte, sind die entstandenen Kosten in der Regel von der eigenen Kaskoversicherung zu tragen. Doch welche Kosten unter welchen Bedingungen bei einem Kaskofall abgedeckt werden, sind generell im Versicherungsvertrag geregelt.

Doch was bedeutet das für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug in Bezug auf KFZ-Gutachten und Gutachterkosten? Hier ist zu erwähnen, dass zunächst das Vertragsverhältnis zwischen dem sog. Versicherungsnehmer und der jeweiligen Versicherung überprüft werden sollte. In der Regel hat die Versicherung bei einem Kaskofall das Weisungsrecht über die Beauftragung eines KFZ-Gutachters.

Gerne sind wir als SMART Gutachter bereit, Ihnen einen Schadengutachten bei Kaskoschaden zu erstellen. Sollten Sie eine Genehmigung von der Kaskoversicherung vorliegen haben, welche Ihnen erlaubt einen eigenen KFZ-Sachverständiger zu beauftragen, so legen Sie uns dies vor. In diesem Fall werden wir das Gutachten-Honorar direkt mit der Versicherung abrechnen.

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